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Informationen |
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Shopkategorien
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Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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1 . Allgemeines, Angebote und Auftragserteilung,
Lieferumfang
Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen diese Bedingungen
zu Grunde. Sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der
Lieferung anerkannt. Abweichende Bedingungen des Kunden, die
wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für
uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich
widersprechen.
Angaben in Prospekten, Leistungskurzbeschreibungen sowie sonstigen
Werbematerialien sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich
als verbindlich bezeichnet sind.
Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung
der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen
sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern
der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und
die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.
2. Lieferung, Lieferzeit und Lieferverzug
Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung
und ist eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware
das Werk / Lager verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit
die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist.
Die Lieferfrist beginnt jedoch nicht vor der Beibringung der
vom Kunden gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen,
Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die
Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand
das Werk verlassen hat.
Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen
zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus
nicht ergeben.
Bei vorzeitiger Lieferung ist deren und nicht der ursprünglich
vereinbarte Zeitpunkt maßgeblich.
Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist vorbehalten.
Die Lieferfrist verlängert sich auch innerhalb eines
Lieferverzuges angemessen beim Eintritt unvorhergesehener
Hindernisse, die wir trotz der nach den Umständen des Falles
zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten gleichviel
ob bei uns oder bei unseren Unterlieferanten eingetreten
zum Beispiel:
Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten,
Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und
Baustoffe. Das gleiche gilt auch im Fall von Streik und Aussperrung.
Wir müssen dem Kunden solche Hindernisse unverzüglich
mitteilen.
Solange der Kunde mit einer Verbindlichkeit, beispielsweise
mit einer Anzahlung oder Abschlagszahlung, im Rückstand
ist, ruht unsere Lieferpflicht. Eine vereinbarte Lieferfrist
verlängert sich entsprechend.
Bei späteren Abänderungen des Vertrages, die die Lieferfrist
beeinflussen können, verlängert sich die Lieferfrist
angemessen, sofern nicht besondere Vereinbarungen hierüber
getroffen werden.
Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist
ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist
gegeben. Sofern Vertragsinhalt auch die Lieferung,
Erstellung oder Anpassung von Software ist, gilt eine Nachfrist
als dann zwischen den Parteien als angemessen vereinbart, wenn
diese mindestens 6 Wochen beträgt.
Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Kunde berechtigt,
durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten
oder im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Schadensersatz
wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Anspruch auf Lieferung
ist in diesem Fall ausgeschlossen.
3. Preise
Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß
und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Erhöhen
sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne,
die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise,
so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den
Kostensteigerungen zu erhöhen.
Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung
den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung
und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.
4. Zahlung
Der Kaufpreis und die Entgelte für Nebenleistungen sind
bei Übergabe des Liefergegenstandes zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, ab Verzugseintritt
Verzugszinsen in Höhe von 4,5 % über dem Diskontsatz
der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
Sowohl dem Kunden als auch uns bleibt vorbehalten, im Einzelfall
einen niedrigeren bzw. einen höheren Schaden nachzuweisen.
Sofern eine vereinbarte Zahlungsbedingung einen Skontoabzug
unter bestimmten Voraussetzungen vorsieht, so wird dieser nur
gewährt, wenn nicht im Zeitpunkt der Zahlung andere Forderungen
aus Lieferungen oder Leistungen unbeglichen sind.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen,
ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher
von uns nicht anerkannten Gegenansprüche des Kundens nicht
statthaft, ebensowenig die Aufrechnung mit solchen.
5. Gefahrübergang, Versand und Fracht
Wird die Ware auf Wunsch des Kunden diesem zugeschickt, so geht
mit ihrer Auslieferung an unseren Versandbeauftragten, spätestens
jedoch mit Verlassen des Werkes oder des Lagers die Gefahr des
zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung
der Ware auf den Kunden unabhängig davon über, ob
die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die
Frachtkosten trägt.
Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung
oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten
haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft
auf den Kunden über.
Die Gefahr geht mit der Annahme des Liefergegenstandes auf den
Kunden über. Erklärt der Kunde, er werde den Liefergegenstand
nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs
oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes
im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Kunden über.
6. Entgegennahme und Annahmeverzug
Nimmt der Kunde eine Lieferung oder Leistung nicht innerhalb
von 14 Tagen an, so können wir dem Kunden schriftlich eine
Nachfrist von 10 Tagen setzen mit der Erklärung, daß
wir nach Ablauf der Nachfrist eine Abnahme ablehnen. Nach erfolglosem
Ablauf der Nachfrist sind wir berechtigt, durch schriftliche
Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadensersatz
wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Sofern wir Schadensersatz verlangen, so beträgt dieser
15% der vereinbarten Vergütung für die nicht entgegengenommene
Lieferung oder Leistung, sofern wir nicht einen höheren
oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Kunde
die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig
auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht
im Stande ist.
7. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen
bis zur Zahlung vor.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kundens, insbesondere bei
Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt
und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung
der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt
vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes
Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch uns schriftlich
erklärt wird.
Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Kunden wird
stets für uns vorgenommen. Werden die Liefergegenstände
mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet,
so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis
des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten
Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden
Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das
Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes
der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen.
Der Kunde verwahrt das Miteigentum für uns.
Der Kunde darf die Liefergegenstände weder verpfänden,
noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie
Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte,
hat der Kunde uns unverzüglich davon zu benachrichtigen
und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung
zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind.
Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf unser Eigentum
hinzuweisen.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit
auf Verlangen des Kundens freizugeben, als der Wert ihr zu sichernden
Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr
als 20 % übersteigt.
8. Gewährleistung
Wir übernehmen in der folgenden Weise die Haftung für
Mängel an d. Liefergegenständen:
Während eines Zeitraumes von sechs Monaten nach Übernahme
des Liefergegenstandes hat der Kunde einen Anspruch auf Beseitigung
von Fehlern (Nachbesserung). Können wir einen unserer Gewährleistungspflicht
unterliegenden Fehler nicht beseitigen oder sind für den
Kunden weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar, so kann der
Kunde anstelle der Nachbesserung Wandlung (Rückgängigmachung
des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung)
verlangen.
Natürlicher Verschleiß ist in jedem Fall von der
Gewährleistung ausgeschlossen.
Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haften wir nur
in den Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit.
Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Im Falle der Softwareerstellung wird das Recht des Anwenders
auf Selbstbeseitigung des Mangels und Ersatz der hierfür
erforderlichen Aufwendungen nach § 633 Abs. 3 des Bürgerlichen
Gesetzbuchs ausdrücklich ausgeschlossen.
Sofern die gelieferte Ware (Hardware oder Software) zum Zwecke
der Nachbesserung oder Ersatzlieferung an uns zurückzugeben
ist, treffen den Anwender die hierfür anfallenden Transportkosten.
Bei einem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung
steht dem Anwender ein Anspruch auf Wandelung oder Minderung
zu.
Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten haften
wir im gleichen Umfange wie für den ursprünglichen
Liefergegenstand. Für Ersatzlieferungen beginnt die Gewährleistungsfrist
neu zu laufen.
Sofern zum Vertragsinhalt gebrauchte Produkte gehören,
ist hinsichtlich dieser jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.
9. Untersuchungs- und Rügepflicht
Der Kunde wird die gelieferten Produkte einschließlich
der Dokumentation innerhalb von 8 Werktagen nach Lieferung untersuchen.
Bei gelieferter Software insbesondere auch im Hinblick auf die
Vollständigkeit der Datenträger und Handbücher
sowie der Funktionsfähigkeit grundlegender Programmfunktionen.
Mängel, die hierbei festgestellt werden oder feststellbar
sind, müssen uns innerhalb weiterer 8 Werktage mittels
eingeschriebenen Briefs auf dem der Lieferung beiliegenden Formular
gemeldet werden. Die Mängelrüge muß eine nach
Kräften zu detaillierende Beschreibung der Mängel
beinhalten. Die Vorgaben des Mängelformulars sind zu beachten.
Der Kunde verpflichtet sich im Falle der Mängelrüge
hinsichtlich von uns gelieferter Software,
uns diejenigen Daten auf unseren Wunsch hin zu überlassen,
die für eine Reproduktion des gerügten Mangels erforderlich
sind.
Mängel, die im Rahmen der beschriebenen ordnungsgemäßen
Untersuchung nicht feststellbar sind, müssen innerhalb
von 8 Werktagen nach Entdeckung unter Einhaltung der dargelegten
Rügeanforderungen innerhalb der Gewährleistungsfrist
gerügt werden.
Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht
gilt die gelieferte Ware in Ansehung des betreffenden Mangels
als genehmigt.
10. Haftung
Für Schäden wegen Rechtsmängeln und Fehlens zugesicherter
Eigenschaften haften wir unbeschränkt. Die Haftung für
anfängliches Unvermögen wird auf die vereinbarte Vergütung
sowie im Falle der Lieferung von Software auf solche Schäden
begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen einer Softwareüberlassung
typischerweise gerechnet werden muß.
Im übrigen haftet wir unbeschränkt nur für Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit auch unserer gesetzlichen Vertreter
und leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger
Erfüllungsgehilfen haftet wir nur im Umfang der Haftung
für anfängliches Unvermögen nach dem voranstehenden
Absatz.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet wir nur, sofern
eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung
des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die oben genannte Haftungsbeschränkung
für anfängliches Unvermögen entsprechend heranzuziehen.
Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand
beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender
Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt
(§ 14 ProdHG).
11. Leistungsverweigerungs-, Zurückbehaltungs- und Aufrechungsrecht
Sind Gegenansprüche des Kunden von uns anerkannt bzw. sind
diese gerichtlich festgestellt, so kann der Kunde mit seinen
Gegenansprüchen gegenüber unseren Ansprüchen
aufrechnen, bzw. seine Leistungen verweigern oder sie zurückhalten.
Liegen die Fälle der Anerkennung von Gegenansprüchen
durch uns bzw. deren gerichtliche Feststellung nicht vor, kann
der Kunde wegen seiner Gegenansprüche seine Leistung nicht
verweigern oder sie zurückhalten sowie mit ihnen aufrechnen.
12. Geltung der DIN-Normen
Entstehen im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses
zwischen den Vertragsparteien Uneinigkeiten über den Inhalt
EDV-technischer Begriffe und Symbole, Qualitätserfordernisse,
Formatanforderungen oder ähnlichem, gilt die Einhaltung
der jeweiligen zur Zeit des Vertragsabschlusses geltenden DIN-Normen
als vereinbart.
Wird eine DIN-Norm nach Vertragsabschluß, aber vor der
Fertigstellung des Programms geändert, sind wir im Rahmen
des Zumutbaren gehalten, die Anforderungen der neuen Norm zu
berücksichtigen. Wesentliche Änderungen der Programmierarbeiten
sowie umfangreiche Programmänderungen müssen wir nicht
vornehmen, soweit dies nur durch einen nicht unerheblichen zeitlichen
oder finanziellen Mehraufwand zu erreichen ist.
13. Abtretungsverbot
Ohne unsere schriftliche Zustimmung dürfen Rechte aus mit
uns geschlossenen Verträgen nicht an Dritte abgetreten
werden.
14. Datenschutz
Der Kunde wird hiermit darüber unterrichtet, daß
wir personenbezogene Daten, die für die Auftragsabwicklung
und die Geschäftsbeziehung erforderlich sind, in machinenlesbarer
Form speichern und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag
ergeben, maschinell verarbeiten. Wir gewährleisten die
vertrauliche Behandlung der erhobenen Daten.
15. Kollision mit anderen Geschäftsbedingungen
Sofern der Kunde ebenfalls Allgemeine Geschäftsbedingungen
verwendet, kommt der Vertrag auch ohne ausdrückliche Einigung
über den Einbezug Allgemeiner Geschäftsbedingungen
zustande. Soweit die verschiedenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
inhaltlich übereinstimmen, gelten diese als vereinbart.
An die Stelle sich widersprechender Einzelregelungen treten
die Regelungen des dispositiven Rechts. Gleiches gilt für
den Fall, daß die Geschäftsbedingungen des Kunden
Regelungen enthalten, die im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen
nicht enthalten sind. Enthalten vorliegende Geschäftsbedingungen
Regelungen, die in den Geschäftsbedingungen des Kunden
nicht enthalten sind, so gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen.
16. Schriftform
Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung
oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten,
sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen sind schriftlich
niederzulegen. Werden sie von Vertretern oder Hilfspersonen
von uns erklärt, sind sie nur dann verbindlich, wenn wir
hierfür unsere schriftliche Zustimmung erteilen.
17. Nichtigkeitsklausel
Die Nichtigkeit einer einzelnen Bestimmung des mit dem Kunden
geschlossenen Vertrages berührt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht.
18. Rechtswahl
Die Parteien vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen
aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts
der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Kaufrechts,
auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.
19. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis
ist unser Sitz.
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten
ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben,
das für unseren Hauptsitz zuständig ist. Wir sind
auch berechtigt, am Hauptsitz des Kundens zu klagen.
Firmenanschrift
TROLLSTUA
Hobby Müller
Astrid und Walter Müller
Neue Weilheimerstrasse 12,
73230 Kirchheim
Germany
t:.... +49(0)70 21 / 8 18 32
f:.... +49(0)70 21 / 8 32 81
e:.... [email protected]
n:.... www.trollstua.de
Vertretungsberechtigter: Astrid Müller |
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Das Weter
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